AGBs für TGTools und dazugehörige Software
  

AGB für den Geschäftsbereich TGTools

Super Flexible Software GmbH & Co. KG
Buddenstr. 29-31
48143 Münster
GERMANY
phone: +49 251 20897745
fax: +49 251 95209011
email: tobias@tgtools.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Geschäftsbereich TGTools
Aktualisiert am 29.01.2019


§ 1 Geltung der Bedingungen und Vertragsgegenstand 

1.1. Der Software-Plug-In TGTools und dazugehörige weitere Software von Super Flexible Software GmbH & Co. KG wird ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt. Spätestens mit dem Download der Software gelten diese Bedingungen als angenommen.

1.2. Shareware = Prüf-Vor-Kauf Software
Der kostenlose Download der Software dient ausschließlich dem Testen, ob die Software auf dem System des Kunden funktioniert. Außer bei grober Fahrlässigkeit oder nachgewiesenem Vorsatz entfällt daher alle Gewährleistung und Produkthaftung, solange die Software nicht bezahlt worden ist.

1.3. Bei TGTools handelt es sich um ein Software-Paket, das die Funktionalität der Notationssoftware Finale von Coda Music Technology (deutscher Distributor: www.klemm-music.de) erweitert. Die Software Finale wird nicht von Super Flexible Software GmbH & Co. KG geliefert. Der Leistungsumfang der Programme ergibt sich aus der jeweiligen Programmbeschreibung auf www.tgtools.de, und aus der Dokumentation, die von www.tgtools.de/docs.htm heruntergeladen werden kann. Sowohl das Angebot im Internet als auch die aktuelle Version der Dokumentation sind zumindest teilweise in englischer Sprache verfasst. Super Flexible Software GmbH & Co. KG ist jederzeit bereit, auf spezifische Anfragen darüber hinausgehende Informationen in deutscher Sprache telefonisch, schriftlich oder per Email zu liefern.

§ 2 Besondere Eigenverantwortlichkeit des Kunden

2.1. Softwaretest
Bei dem Einsatz von Plug-Ins in komplexen Soft- und Hardwareumgebungen, in diesem Fall TGTools und dazugehörige weitere Software, besteht eine besondere Eigenverantwortlichkeit des Kunden, wie in den §§ 2 und 6 beschrieben. Erst die erhöhte Mitwirkungspflicht des Kunden bei dem Testen der Software auf Kompatibilitätsprobleme ermöglicht es Super Flexible Software GmbH & Co. KG, TGTools zu einem günstigen Preis anzubieten. Aus diesem Grunde kann Super Flexible Software GmbH & Co. KG nicht finanziell für den zeitlichen und/oder personellen Aufwand haftbar gemacht werden, der durch das Testen und das Beheben von Inkompatibilitäten oder die Entdeckung und Spezifizierung von Softwarefehlern entsteht, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Ausdrücklich auch gemeint ist hier der wiederholte Test neuerer Versionen, in denen Super Flexible Software GmbH & Co. KG bestehende Probleme zu lösen versucht.

Der Kunde muss vor dem Kauf der Software testen, ob die Software auf seinem Computer oder seinen Computern ordnungsgemäß funktioniert, oder ob Inkompatibilitäten auftreten, die zu einer gänzlichen oder teilweisen Fehlfunktion der Software führen. Aufgrund der Vielfalt der verschiedenen Computerarten, Gerätetreibern, Betriebssystemversionen sowie Betriebssystemsprachen und Versionen und Sprachausgaben von Finale kann die Einsatzfähigkeit dieses Programms nicht auf jedem System garantiert werden - auch nicht auf Systemen, die eigentlich die angegebenen Anforderungen der Software erfüllen. Ebenfalls können Inkompatibilitäten mit bestimmten Dateien (Dokumenten, Partituren) oder Teilen daraus bestehen.

Es ist Sache des Kunden, das Programm in Betrieb zu nehmen. Super Flexible Software GmbH & Co. KG ist bereit, den Kunden dabei unentgeltlich per Email zu unterstützen und zu versuchen, evtl. auftretende Inkompatibilitäten zu beheben, sofern dies technisch möglich ist. Das Beheben von Softwareproblemen und Inkompatibilitäten ist insbesondere dann nicht möglich, wenn die Fehler nicht auf den eigenen Computern der Super Flexible Software GmbH & Co. KG reproduzierbar sind.

2.2. Datensicherung
Es gehört insbesondere zur Sorgfaltspflicht des Kunden, seine Daten hinreichend und wirksam zu schützen. Dies bedeutet unter anderem eine regelmäßige Datensicherung, also das Erstellen einer Kopie aller wichtigen Daten auf einem nicht dauerhaft mit dem Computer verbundenen Datenträger. Diese Art der Datensicherung ist mindestens einmal täglich notwendig.  Bei der täglichen Datensicherung dürfen nicht die Datensicherungen der Vortage überschrieben werden. Zusätzlich ist es bei längerer Arbeit an demselben Dokument notwendig, es während eines Arbeitstages häufiger unter einem neuen Namen zu speichern, um mehrere Kopieren der Datei in ihren verschiedenen Entwicklungsstadien zu behalten. Dies minimiert mögliche Datenverluste.

Falls dennoch Daten verloren oder beeinträchtigt worden sind, wird Super Flexible Software GmbH & Co. KG Mithilfe bei der Rekonstruktion der Daten anbieten - in einigen Fällen sogar unentgeltlich. Siehe hierzu auch § 8.

2.3. Updates
Zum Verantwortungsbereich des Kunden gehört ferner, sich in regelmäßigen Abständen, spätestens aber alle vier Wochen, auf der Website www.tgtools.de in der englischsprachigen Version History nach behobenen Fehlern in der Software zu erkundigen und, falls nötig, ein Update herunterzuladen. Allerdings muss auch jedes einzelne Update vom Kunden daraufhin getestet werden, ob es auf seinem Computer zuverlässig funktioniert. Daher wird es empfohlen, immer eine Kopie älterer Versionen zu behalten.

§ 3 Angebot

Die Angebote von Super Flexible Software GmbH & Co. KG sind stets freibleibend und unverbindlich. Angeboten wird die Software in dem Zustand, wie sie bereits vor dem Kauf im Internet zum Download und Test bereit steht.

§ 4 Lieferung und Lieferungszeit

4.1. Super Flexible Software GmbH & Co. KG ist bemüht, die aktuellen Versionen seiner Software ständig im Internet zum Download bereitzustellen. Super Flexible Software GmbH & Co. KG kann aber nicht für Verzögerungen aufgrund technischer Schwierigkeiten bei ihm selbst oder bei seinem Internet Service Provider haftbar gemacht werden. Der Kunde darf sich nicht allein auf die ständige Verfügbarkeit des Download-Angebotes verlassen, sondern muss selbst dafür sorgen, dass ihm die heruntergeladene Softwareversion, die er auf seinen Computern getestet und für kaufwürdig befunden hat,  jederzeit zur Verfügung steht. In dringenden Fällen kann bei Ausfall der Website auch eine Kopie per Email angefordert werden, wobei jedoch keine bestimmte Lieferzeit zugesagt wird.

4.2. Nach Zahlungseingang erhält der Kunde binnen maximal einer Woche per Email einen Registriercode von Super Flexible Software GmbH & Co. KG, mit dem er die Software dauerhaft aktivieren kann. Der Kunde soll, falls der Registriercode nicht nach zwei Tagen eintrifft, sich bei Super Flexible Software GmbH & Co. KG per Email, Fax oder Telefon erkundigen, ob die Zahlung tatsächlich eingegangen ist. Andernfalls verlängert sich die maximale Lieferzeit des Registriercodes entsprechend. Lieferungen des Registriercodes auf andere Weise als per Email erfordern eine ausdrückliche von Super Flexible Software GmbH & Co. KG bestätigte Vereinbarung.

4.3. Liefertermine oder -fristen für individuell vereinbarte Softwareerweiterungen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform, E-Mail eingeschlossen.

4.4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die von Super Flexible Software GmbH & Co. KG die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Krankheit, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, usw. (auch wenn sie bei Lieferanten von Super Flexible Software GmbH & Co. KG eintreten) -, hat Super Flexible Software GmbH & Co. KG auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Super Flexible Software GmbH & Co. KG, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.5. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Super Flexible Software GmbH & Co. KG von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.

4.6. Sofern Super Flexible Software GmbH & Co. KG die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 5% p.a. des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von Super Flexible Software GmbH & Co. KG.

4.7. Super Flexible Software GmbH & Co. KG ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von Super Flexible Software GmbH & Co. KG setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist Super Flexible Software GmbH & Co. KG berechtigt, Ersatz des ihm entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

§ 5 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht im Moment des Downloads oder der Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. Bei Downloads muss sich der Kunde durch die entsprechenden Prüfmechanismen der Software-Tools zur Verpackung von Download-Produkten von der Unversehrtheit der heruntergeladenen Datei vergewissern.

§ 6 Gewährleistung

6.1. Der Kunde ist darüber informiert, dass es sich bei Software-Plug-Ins um Produkte handelt, die in einem komplexen technischen Zusammenhang in Betrieb genommen werden. Die korrekte Funktion hängt unter anderem von dem verwendeten Computer, der Sprache und Version des Betriebssystems, der installierten Betriebssystemerweiterungen und Gerätetreibern, der verwendeten Sprache und Version von Finale, sowie weiteren installierten Hard- und Softwareprodukten ab. Die Abhängigkeit von der Wirtssoftware Finale und von Gerätetreibern (insbesondere den Sound/MIDI-Treibern) ist sogar so stark, dass es bei Fehlverhalten von Software und bei Abstürzen und Datenverlusten in der Regel nicht eindeutig festgestellt werden kann, welche Software tatsächlich den verursachenden Fehler enthält. Selbst wenn ein Fehlverhalten allein aufgrund einer Veränderung der Software TGTools korrigiert werden kann, bedeutet dies nicht, dass der eigentliche Fehler sich tatsächlich innerhalb TGTools befunden hat. Diese Tatsache wird vom Kunden akzeptiert, und er ist sich darüber im klaren, dass dadurch die Verwantwortung des Kunden wächst, denn er muss selbst die Anwendbarkeit der Software in seiner spezifischen Umgebung selbst überprüfen.

6.2. Des weiteren ist die Vielzahl und Vielfältigkeit der verschiedenen Dokumente (Partituren), die mit Finale erstellt werden können, so groß, und die Unterschiede sind so weitreichend, dass eine korrekte Funktion der TGTools nicht mit jeder einzelnen Datei gegeben sein kann. Finale-Dokumente enthalten außerdem oft kleinere Fehler oder Abweichungen von der Definition der Dateistruktur, sodass hier eine weitere, kaum verifizierbare Quelle für Fehlverhalten von Software liegt. Diese Fehler und Abweichungen können sowohl von Finale selbst als auch von Plug-Ins verursacht werden, und können vom Anwender in der Regel nicht erkannt werden - außer durch möglicherweise auftretende Fehlfunktionen, die aber widerum keinen eindeutigen Schluss auf die Ursache zulassen. Da sich Finale-Dateien generell auf diesem unsicheren Niveau bewegen, akzeptiert der Kunde, dass auch TGTools möglicherweise Datenstrukturen erzeugen kann, die von der Norm abweichen, und in seltenen Fällen Fehlfunktionen und/oder Datenverlust zur Folge haben können. Selbstverständlich ist Super Flexible Software GmbH & Co. KG ständig bemüht, derartige Vorkommnisse und deren Auswirkungen entsprechend dem aktuellen Erkenntnisstand zu verhindern. Aufgrund der mangelnden Dokumentation über die Datenformate von Finale kann das Risiko nicht Super Flexible Software GmbH & Co. KG zur Last gelegt werden, sondern es liegt in der Natur der Sache "Finale-Plug-In". Der Kunde muss sich deshalb gemäß 2.3. auf dem laufenden halten.

6.3. TGTools muss außerdem einige Datenstrukturen von Finale verwenden, die überhaupt nicht von Coda Music Technology dokumentiert sind. Diese Verwendung geschieht nach dem aktuellen Forschungsstand der nicht offiziell dokumentierten Strukturen. Auch hier muss der Kunde akzeptieren, dass deswegen einige Funktionen nicht in jedem Zusammenhang funktionieren, und muss die Funktionsfähigkeit und Anwendbarkeit für seine Zwecke vor dem Kauf und nach Download jeder neueren Version von TGTools und/oder Installation einer neuen Finale-Version selbst feststellen.

6.4. Im Falle schwerwiegender Fehlfunktionen, die von Super Flexible Software GmbH & Co. KG nicht innerhalb von drei Monaten behoben werden können, hat der Kunde ein Rückgaberecht. Um das Rückgaberecht zu erhalten, muss sich der Kunde zur Verfügung stellen, neue TGTools-Versionen und sogenannte Debug-Versionen, die zum Austesten von möglichen Fehlerbehebungen dienen, auf seinen Computern unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen (Datensicherung) auszuprobieren. Dies kann bis zu zwölf Mal innerhalb der Dreimonatsfrist erforderlich sein.

6.5. Gesetzliche Vorschriften und für den Kunden ähnlich zwingende Vorgaben werden eingehalten. Weitere Gewährleistungen - insbesondere hinsichtlich einer bestimmten Gebrauchsfähigkeit - werden ausdrücklich nicht übernommen.

6.6. Über die in dieser Vereinbarung geregelten Ansprüche hinaus - gleich aus welchem Rechtsgrund - haftet Super Flexible Software GmbH & Co. KG nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die gilt insbesondere für Folgeschäden einschließlich Verlust oder Beschädigung von Daten, entgangenen Gewinnen oder Verlust am Firmenwert. Super Flexible Software GmbH & Co. KG ersetzt nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten.

6.7. In jedem Fall wird, soweit zulässig, die Haftung von Super Flexible Software GmbH & Co. KG auf den Wert der jeweiligen Einzellieferung begrenzt. Eine unerhebliche Minderung bleibt außer Betracht.

6.8. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beginnt mit Auslieferung eines Registriercodes.

6.9. Der Kunde hat Gewährleistungsansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Der Kunde hat Super Flexible Software GmbH & Co. KG soweit erforderlich bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch von Super Flexible Software GmbH & Co. KG Debug-Versionen einzusetzen, Logdateien zu übersenden und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.

6.10. Super Flexible Software GmbH & Co. KG hat das Recht, Mängel zu beseitigen. Dabei braucht die Beseitigung von Mängeln, die den Einsatz eines Programms nicht schwerwiegend beeinträchtigen, erst durch Lieferung einer weiterentwickelten Version zu erfolgen, auch wenn dieses Update kostenpflichtig ist.

6.11. Der Kunde kann eine angemessene Frist für die Beseitigung von Mängeln setzen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so kann der Kunde im Rahmen § 6 (AGB-A) Minderung, Wandlung oder Schadenersatz verlangen.

6.12. Die Gewährleistung erlischt für solche Programme, die der Kunde ändert oder in die er sonstwie eingreift, es sei denn, daß der Kunde im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, daß der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist.

6.13. Super Flexible Software GmbH & Co. KG kann die Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit er aufgrund einer Mängelbeseitigung tätig geworden ist, ohne dass ein Mangel vorliegt.

§ 7 Schutzrechtsverletzungen

7.1. Super Flexible Software GmbH & Co. KG wird den Kunden und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Warenzeichen oder Patenten freistellen, es sei denn der Entwurf des Liefergegenstandes stammt vom Kunden. Die Freistellungsverpflichtung ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, daß Super Flexible Software GmbH & Co. KG die Führung von Rechtstreitigkeiten überlassen wird.

7.2. Super Flexible Software GmbH & Co. KG hat wahlweise das Recht, sich von den in Abs. 1 übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, daß er entweder
        a) die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Patente beschafft oder
        b) dem Kunden einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung gestellt, die
             im Falle des Austausches gegen den verletzten Liefergegenstand bzw. dessen Teil der
             Verletzungsvorwurf bzgl. des Liefergegenstandes beseitigen.

§ 8 Haftungsbeschränkung

8.1. Super Flexible Software GmbH & Co. KG haftet gegenüber dem Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur für die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Dies gilt auch für Schäden, die durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften hervorgerufen worden sind und für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer ausdrücklichen Zusicherung von Super Flexible Software GmbH & Co. KG, die den Kunden gegen ein solches Risiko absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluß absehbaren Schaden begrenzt.

8.2. In jedem Fall bleiben hiervon unberührt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Dieses wird, soweit zulässig, durch die besondere Sorgfaltspflicht und die besondere Eigenverantwortlichkeit des Kunden bei Einsatz von Plug-Ins in komplexen Soft- und Hardwareumgebungen eingeschränkt, wie in den §§ 2 und 6 beschrieben. Insbesondere kann Super Flexible Software GmbH & Co. KG nicht für Datenverluste haftbar gemacht werden, die durch sorgfältig durchgeführte Datensicherungen vermeidbar gewesen wären. Ohnehin kann Super Flexible Software GmbH & Co. KG auch in keinem anderen Falle für Datenverlust haftbar gemacht werden. Darüber hinaus hat der Kunde sofort Kontakt mit Super Flexible Software GmbH & Co. KG aufzunehmen und zu versuchen, mit  Hilfe von Super Flexible Software GmbH & Co. KG die Daten zu rekonstruieren. Solche Hilfe wird Super Flexible Software GmbH & Co. KG entgeltlich oder unentgeltlich anbieten, sofern die Aussicht auf Erfolg besteht.

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

9.1. Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Super Flexible Software GmbH & Co. KG und dem Kunden gilt deutsches Recht. Soweit für Auslandskunden das ins deutsche Recht übernommene UN-Kaufrecht anzuwenden wäre, wird dieses ausgeschlossen.

9.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenener Steitigkeiten ist 48485 Neuenkirchen.

9.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.